Betriebskostenabrechnung
Domus steht für leicht verständliche und transparente Betriebskostenabrechnungen im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung.
Diese Neben- bzw. Betriebskosten dürfen umgelegt werden:
* Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks
Hierzu zählen insbesondere die Grundsteuer. Nicht umlagefähig
sind Beiträge des Vermieters zu Haus- und Grundbesitzervereinen,
Kreditzinsen und Bankgebühren.
* Kosten der Wasserversorgung
Kosten für Wasserverbrauch und Wartung von Wasseraufbereitungsanlagen.
Anschaffungs- und Reparaturkosten der Wasserleitungen sind keine Nebenkosten.
* Kosten der Entwässerung
Hier sind die städtischen Kanalgebühren gemeint.
* Straßenreinigungs- und Müllabfuhrgebühren der Stadt
* Stromkosten
Kosten für die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten
Gebäudeteile. Die Beleuchtung einer Tiefgarage darf hingegen nur auf
die Garagenmieter umgelegt werden.
* Kosten der Hausreinigung und der Ungezieferbekämpfung
Hierzu gehört die laufende Säuberung der von den Mietern
gemeinsam genutzten Gebäudeteile.
* Kosten für den Fahrstuhl
Beinhaltet Kosten für den Betriebsstrom sowie die Pflege und
regelmäßige Überprüfung der Anlage durch den TÜV.
* Gartenpflegekosten
Sach- und Personalkosten, die durch die Pflege der hauseigenen Grünanlage,
der Zugänge und Zufahrten sowie ggf. des Spielplatzes entstehen.
* Kosten für die Schornsteinreinigung
Achtung: Sind die Kosten für den Schornsteinfeger bereits in der Heizkostenabrechnung
enthalten, dürfen sie in der Nebenkostenabrechnung nicht mehr auftauchen.
* Sach- und Haftpflichtversicherungskosten
Umlagefähig sind Kosten für die Versicherung des Gebäudes gegen Feuer, Sturm-
und Wasserschäden, die Glasversicherung sowie die Haftpflichtversicherung
für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug. Rechtsschutz-, Mietausfall-
oder Reparaturkostenversicherungen des Vermieters dürfen nicht als
Nebenkosten angesetzt werden.
* Kosten für den Hauswart
Typische Aufgaben des Hausmeisters sind die Bedienung der Zentralheizung,
Schneeräumung und Reinigung der Treppenhauseingänge und Bürgersteige.
Kosten für Reparatur-, Renovierungs- oder Verwaltungsaufgaben sind
jedoch keine umlegungsfähigen Betriebskosten.
* Kosten für den Betrieb einer Gemeinschaftsantenne
* Kosten für den Betrieb einer Gemeinschaftsantenne
Beinhaltet Kosten für Miete, Strom und Wartung. Nicht jedoch
Reparaturen oder die monatliche Grundgebühr für eine mit dem
Kabelnetz verbundene private Verteileranlage.
* Kosten für den Strom, das Wasser, die Reinigung und Wartung
hauseigener Waschmaschinen. Hierbei müssen jedoch die Einnahmen
des Vermieters aus dem Verkauf der "Waschmünzen" abgezogen werden.
* Sonstige Betriebskosten
Anrechenbare sonstige Betriebskosten müssen ausdrücklich im Mietvertrag aufgeführt sein.
Domus bietet auch als Service die Erstellung einer rechtssicheren Betriebskostenabrechnung.
Frage Sie einfach danach!!