Eigentümerversammlung gem. § 24 WEG

Im Rahmen der Belegprüfung werden die Tagesordnungspunkte mit dem Verwaltungsbeirat zusammen festgelegt.
Als Eigentümer können Sie ganzjährig Tagesordnungspunkte einreichen, die bei uns gesammelt werden.
Die Einladungsfrist für eine ordentliche Eigentümerversammlung beträgt 2 Wochen.
Wenn mehr als ein Viertel der Eigentümergemeinschaft die Einberufung einer Eigentümerversammlung unter Angabe des Zwecks
und der Gründe wünschen, ist diese von der Verwaltung einzuberufen.

Die Versammlungen finden in der Regel in der Nähe der Wohnanlage statt. Domus bietet Eigentümergemeinschaften bis 15
Wohneinheiten auch unentgeltlich die Abhaltung der Versammlung in Ihren Büroräumen an.
Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn die in der Versammlung vertretenen Stimmrechte mehr als die Hälfte der
Miteigentumsanteile vertreten (§ 25 Abs. 3 WEG).

Für den Fall dass eine Beschlussfähigkeit nicht gegeben ist, wird gemäß § 25 Abs. 4 WEG eine erneute Versammlung mit gleichem
Gegenstand (Tagesordnung) einzuberufen. Für diese Wiederholungsversammlung gelten die gleichen Form- und Fristvorschriften
wie für die Erstversammlung. Diese Versammlung ist dann ohne Rücksicht auf die Anzahl der vertretenen Miteigentumsanteile
beschlussfähig. Darauf ist in der Einladung hinzuweisen!

Über die in der Versammlung gefassten Beschlüsse ist gemäß § 24 Abs. 6 WEG eine Niederschrift/Protokoll zu führen.
Weiterhin ist nach § 24 Abs. 7 WEG eine Beschluss-Sammlung zu führen. In die Beschluss-Sammlung soll der Wortlaut der in der
Versammlung der Wohnungseigentümer verkündeten Beschlüsse mit Angabe von Ort und Datum der Versammlung sowie die
schriftlichen Beschlüsse mit Angabe von Ort und Datum der Verkündung aufgenommen werden. Weiterhin ist der Wortlaut der
Urteilsformeln der gerichtlichen Entscheidungen in einem Rechtsstreit gemäß § 43 mit Angabe ihres Datums, des Gerichts und der
Parteien in die Beschluss-Sammlung aufzunehmen. Dies gilt für alle Beschlüsse und Entscheidungen, die nach dem 01.07.2007
ergangen sind.

Sämtliche rechtsicher gefassten Beschlüsse werden zeitnah umgesetzt.




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