Erstellung von Jahresabrechnungen

Unser Service für Eigentümer/Vermieter kleinerer Liegenschaften.
Bringen Sie uns alle Ihre Belege und wir erstellen für Sie die komplette Jahresabrechnung mit
Ausweisung des §35a ( haushaltsnahe Dienstleistungen ) und nach dem neusten BGH-Urteil
vom 04. Dezember 2009

Ihre Vorteile auf einen Blick:

•   Zeitersparnis - Sie bringen uns nur Ihre Belege - wir kümmern uns um den Rest!
•   Kostenersparnis - Sie zahlen nur unseren tatsächlichen Stundenaufwand
•   Sie erhalten von uns eine ordnungsgemäße Abrechnung auf Grundlage
    des Wohnungseigentumsgesetz
•   Ihre Abrechnung ist übersichtlich und klar gestaltet, getrennt nach umlegbare
    Kosten und nicht umlegbare Kosten
•   Sie (und Ihre Mieter) erhalten einen exakten Überblick über die Nebenkosten
•   Genaue Sortierung der Sachkonten nach Umlagefähigkeit auf den Mieter
•   Ausweisung des Abrechnungsergebnisses unter Berücksichtigung
    der Vorauszahlungen, sowie der offenen Forderungen
•   Auf Wunsch übersenden wir Ihnen gerne eine "Muster-Jahresabrechnung"
    zu Ihrer Information
•   Für alle Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung




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