Erstellung von Jahresabrechnungen
Unser Service für Eigentümer/Vermieter kleinerer Liegenschaften.
Bringen Sie uns alle Ihre Belege und wir erstellen für Sie die komplette Jahresabrechnung mit
Ausweisung des §35a ( haushaltsnahe Dienstleistungen ) und nach dem neusten BGH-Urteil
vom 04. Dezember 2009
Ihre Vorteile auf einen Blick:
• Zeitersparnis - Sie bringen uns nur Ihre Belege - wir kümmern uns um den Rest!
• Kostenersparnis - Sie zahlen nur unseren tatsächlichen Stundenaufwand
• Sie erhalten von uns eine ordnungsgemäße Abrechnung auf Grundlage
des Wohnungseigentumsgesetz
• Ihre Abrechnung ist übersichtlich und klar gestaltet, getrennt nach umlegbare
Kosten und nicht umlegbare Kosten
• Sie (und Ihre Mieter) erhalten einen exakten Überblick über die Nebenkosten
• Genaue Sortierung der Sachkonten nach Umlagefähigkeit auf den Mieter
• Ausweisung des Abrechnungsergebnisses unter Berücksichtigung
der Vorauszahlungen, sowie der offenen Forderungen
• Auf Wunsch übersenden wir Ihnen gerne eine "Muster-Jahresabrechnung"
zu Ihrer Information
• Für alle Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung