Heizkostenabrechnung

Eine Abrechnung der Brennstoffkosten und Warmwasserkosten ist für eine
Wohnungseigentümergemeinschaft ein wesentlicher Bestandteil der Jahresabrechnung.

Die Heizkostenverordnung schreibt hier zwingend eine verbrauchsabhängige Abrechnung für das
abzurechnende Wirtschaftsjahr vor.

Somit liegt hier entgegen dem Einnahmen-Ausgabenprinzip der Jahresabrechnung in der Praxis die
Abgrenzung dieser Kosten zu Grunde.

Domus erstellt für Ihre Eigentümer eine Heizkostenabrechnung die in Ihren einzelnen Positionen
inhaltlich und rechnerisch nachvollziehbar ist.

Folgende Kosten sind beim Betrieb einer zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage
umlagefähig und fließen daher in die Heizkostenabrechnung ein:

•  Lieferung und Verbrauch von Brennstoffen
•  Betriebsstrom zum Betrieb der Anlage
•  Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage
•  Regelmäßige Prüfung der Betriebsbereitschaft und -sicherheit einschließlich der Einstellungsarbeiten durch eine Fachfirma
•  Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes
•  Messungen nach dem Bundesemissionsschutzgesetz

Für Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.




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