Jahresabrechnung / Wirtschaftsplan


Jahresabrechnung

Nach Ablauf des Kalender-bzw. Wirtschaftsjahres wird die Domus Immobilienverwaltung GmbH
nach § 28 Wohnungseigentumsgesetz ( WEG ) über die Einnahmen und Ausgaben der Eigentümer-
gemeinschaft eine Jahresabrechnung erstellen. Ihre Beleg- Rechnungsprüfer erhalten dann
im Vorfeld die Belege, die nach dem Einnahmen- Ausgaben-Prinzip gegliedert sind.
Die abschließende Belegprüfung findet dann bei Ihnen oder in unseren Räumlichkeiten statt.
Sogenannte Abgrenzungsbuchungen sind im Sinne einer kaufmännischen Buchführung nicht
zulässig. Als Ausnahme wird die Abrechnung der Instandhaltungsrücklage und der Heiz-
und Warmwasserkosten gesehen. Selbstverständlich erhalten Sie mit unserer Jahresabrechnung
eine Darstellung der Instandhaltungsrücklage nach dem BGH-Urteil vom 04.12.2009 sowie die
Ausweisung der haushaltsnahen Dienstleistungen ( § 35a LStG. )
Umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten werden separat dargestellt.


Wirtschaftsplan

Für jede unserer verwalteten Liegenschaften wird ein Wirtschaftsplan zur Beschlussvorlage
vorgelegt, der im Vorfeld mit Ihrem Verwaltungsbeirat oder Beleg- Rechnungsprüfer
abgesprochen und geprüft worden ist. Die grundsätzliche Wirkungsdauer einer Wirtschaftsplans
bezieht sich auf das beschlossene Wirtschaftsjahr, jedoch koennen die Wohnungseigentümer
rechtswirksam beschließen, dass der Wirtschaftsplan über das Wirtschaftsjahr hinaus gelten soll.





Copyright reserved by Domus Immobilienverwaltung GmbH